- Die ersten zwei Schulwochen besteht im gesamten Schulgelände und in der gesamten Zeit Eures Aufenthalts Maskenpflicht (da die Inzidenz in Leipzig über 10 liegt).
Ausnahmen: Essen und Trinken, Ihr seid auf dem Hof und haltet einen Abstand von 1,50m zueinander ein, im Sportunterricht (Einhaltung eines Abstandes von 1,50m zueinander erforderlich) - Die Selbsttests werden in den ersten zwei Wochen dreimal wöchentlich (Inzidenz in Leipzig über 10) durchgeführt.
Ausgenommen von den Tests sind vollständig Genesene und vollständig Geimpfte (ab 14 Tage nach der zweiten Impfung). Bitte bringt entsprechende Nachweise mit. Tests aus anerkannten Testzentren können weiterhin vorgelegt werden und werden anerkannt. - Die Schulbesuchspflicht gilt wieder. Eine Befreiung ist somit nur noch bei Vorlage eines ärztlichen Attests zulässig, die Erklärungen der Eltern reichen nicht mehr dafür aus.
Weigern sich Schülerinnen oder Schüler diesen Test durchzuführen, obwohl sie dies müssten, müssen Sie das Schulgelände umgehend verlassen. Die versäumten Unterrichtstage zählen als unentschuldigt. Die Schülerinnen und Schüler müssen das Versäumte selbstständig nachholen.

2021 wird wieder in vielen Städten und Gemeinden Deutschlands um die Wette geradelt. Ziel ist es Schadstoffemissionen für ein gutes Klima zu vermeiden und für einen fahrradfreundlicheren Straßenverkehr aufmerksam zu machen (siehe www.stadtradeln.de/home).
Seit 2017 sind wir dabei und konnten unser Ergebnis jedes Jahr deutlich steigern. Als Schule haben wir die Chance auf einen Gewinn von 250€, wenn wir es unter die besten 50 Teams schaffen.
- Ab 14.06.2021 müssen Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal im Schulgebäude keine Masken mehr tragen. Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske wird jedoch empfohlen.
Schulfremde Personen, z. B. Handwerker, Eltern, ..., müssen nach wie vor eine medizinische oder FFP2-Maske im Schulgebäude tragen.
Beim Aufenthalt vor dem Schulgebäude gilt jedoch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. - Die Regelungen zu den festgelegten Laufwegen innerhalb der Schule werden aufgehoben.
- Die Unterrichtszeiten bleiben bis auf Weiteres bestehen.
- Während der Prüfungen ist ein Abstand von 1,5m zwischen allen Beteiligten einzuhalten.
- Die Testpflicht bleibt in der bisherigen Form gültig.
Die Testpflicht gilt nicht für Eltern oder Personen, die- SchülerInnen bringen oder abholen
- an Sitzungen der Schulkonferenz oder von Gremien der Schüler- und Elternmitwirkung teilnehmen.
- Die Möglichkeit der Abmeldung vom Präsenzunterricht bleibt gegeben, jedoch muss diese Abmeldung durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. Vorliegende Abmeldungen haben solange Bestand, bis der Schüler/die Schülerin den Unterricht wieder besucht.
- Schulfahrten, Elternabende (ohne Testpflicht, aber mit Maskenpflicht für die Eltern) dürfen wieder stattfinden.
- Sächsische Coronaschutzverordnung vom 10.06.2021
- Sächsische Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung
Schulleiter
- Alle SchülerInnen, LehrerInnen sowie das gesamte an Schule tätige Personal muss sich zweimal pro Woche (maximaler Abstand 3 Tage) einem Selbsttest unterziehen.
Tests von zertifizierten Stellen werden nach wie vor anerkannt, für vollständig geimpfte Personen sowie an Corona erkrankte und Genesene gelten die bisherigen Testbefreiungen nach Vorlage entsprechender Dokumente fort. - Die Testpflicht gilt nicht mehr für Personen, die Kinder bringen oder abholen. Die begleitenden Personen sind jedoch verpflichtet, beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder medizinische Maske zu tragen.
- Die Regelungen zur Schulbesuchspflicht mit der Möglichkeit der schriftlichen Abmeldung von der Teilnahme am Präsenzunterricht gelten fort. Die Beantragung muss mit Unterschrift der Personensorgeberechtigten erfolgen, eine reine Mail reicht dafür nicht aus. Mit Unwirksamwerden der Verordnung oder Teilnahme des Schülers am Präsenzunterricht endet auch die Gültigkeit der Abmeldung.
- Alle anderen bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Mund-Nasen-Schutz (auch im Unterricht, aber nicht während der Abschlussprüfungen für die teilnehmenden SchülerInnen) bleiben wie bisher bestehen. Daher bleiben auch die veränderten Unterrichtszeiten gültig.


Schulleiter
wir lassen dieses Schuljahr die Jerusalema-Challenge an unserer Schule stattfinden. Hier findet Ihr ein Video, nunmehr auch mit Euern Beiträgen (Anmeldung in LernSax erforderlich!).
Liebe Eltern,
über 2.500 Eltern haben sich seit Mitte Oktober für das Onlineseminar angemeldet. Aktuell befindet sich der Lernsax Elternkurs noch in der Pilotphase und wird evaluiert. Aufgrund der sehr großen Resonanz bei den Eltern hat jetzt der Volkshochschulverband Tutorials – kurze Erklärvideos - für die wichtigsten Funktionen des Systems produziert.
Auch die gesamte Basisschulung für Eltern gibt es jetzt als 50 minütigen Lehrfilm anzusehen. So können jetzt alle Eltern das Weiterbildungsangebot zu LernSax nutzen.
Die Tutorials sind in Youtube abrufbar unter:
https://www.youtube.com/playlist?list=PL5VZSv2gQqH2Lro5HzFSbNUlGtx94mpLo
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Altmann
Leiter des Referates Medienbildung und Digitalisierung
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